Die EWU Seminarverwaltung und die DSGVO
Als Veranstalter von Seminaren verwalten Sie personenbezogene Daten in nicht unerheblichem Umfang. Die EWU Seminarverwaltung unterstützt Sie dabei die Anforderungen an die europäische Datenschutz Grundverordnung (kurz DSGVO) umzusetzen. Konkret gilt dies für folgende Punkte:
Art. 5 DSGVO Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Schutz der von Ihnen erfassten personenbezogenen Daten wird durch eine nicht abstellbare Login Funktion gewährleistet. Unberechtigte Zugriffe auf Ihren Datenbestand werden damit ausgeschlossen. Funktionen mit denen personenbezogene Daten aus dem System abgezogen werden können (Drucken, Exportieren), können mit Benutzerrechten eingeschränkt werden.
Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person
Sie können für jeden Teilnehmer eine Übersicht aller erfassten persönlichen Daten, Teilnahmen an Seminaren und Kommunikationsinhalten ausgeben.
Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Anonymisieren Sie Teilnehmer einzeln oder nach Ende der letzten Seminarteilnahme automatisiert. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden dabei überschrieben und der Teilnehmer wird ausgeblendet. Die Daten, die für statistische Auswertungen erforderlich sind, bleiben so bestehen, nur die personenbezogenen Daten werden anonymisiert
Die Anonymisierung von Teilnehmer Datensätzen wird dabei entsprechend protokolliert, wobei das Protokoll als Excel Datei ausgegeben werden kann. Zusätzlich werden Erstellungs- und Löschaktionen im Teilnehmermodul protokolliert um dem Auskunftsrecht besser nachzukommen und interne Prozesse besser nachvollziehen zu können. Auch dieses Protokoll lässt sich exportieren.
Alle beschriebenen Funktionen stehen Ihnen im nächsten Update der EWU Seminarverwaltung, Version 4.1.0. zur Verfügung. Dieses erscheint voraussichtlich am 13.07.2018. Wir informieren Sie dazu auf dieser Seite und unter ewu-seminarverwaltung.com/updates/.