Die EWU Seminarverwaltung und die DSGVO

28 Jun 2018
by Steffen Wiedemann

Als Veranstalter von Seminaren verwalten Sie personenbezogene Daten in nicht unerheblichem Umfang. Die EWU Seminarverwaltung unterstützt Sie dabei die Anforderungen an die europäische Datenschutz Grundverordnung (kurz DSGVO) umzusetzen. Konkret gilt dies für folgende Punkte:

Art. 5 DSGVO Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Schutz der von Ihnen erfassten personenbezogenen Daten wird durch eine nicht abstellbare Login Funktion gewährleistet. Unberechtigte Zugriffe auf Ihren Datenbestand werden damit ausgeschlossen. Funktionen mit denen personenbezogene Daten aus dem System abgezogen werden können (Drucken, Exportieren), können mit Benutzerrechten eingeschränkt werden.

Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person

Sie können für jeden Teilnehmer eine Übersicht aller erfassten persönlichen Daten, Teilnahmen an Seminaren und Kommunikationsinhalten ausgeben.

Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Anonymisieren Sie Teilnehmer einzeln oder nach Ende der letzten Seminarteilnahme automatisiert. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden dabei überschrieben und der Teilnehmer wird ausgeblendet. Die Daten, die für statistische Auswertungen erforderlich sind, bleiben so bestehen, nur die personenbezogenen Daten werden anonymisiert

Die Anonymisierung von Teilnehmer Datensätzen wird dabei entsprechend protokolliert, wobei das Protokoll als Excel Datei ausgegeben werden kann. Zusätzlich werden Erstellungs- und Löschaktionen im Teilnehmermodul protokolliert um dem Auskunftsrecht besser nachzukommen und interne Prozesse besser nachvollziehen zu können. Auch dieses Protokoll lässt sich exportieren.

Alle beschriebenen Funktionen stehen Ihnen im nächsten Update der EWU Seminarverwaltung, Version 4.1.0. zur Verfügung. Dieses erscheint voraussichtlich am 13.07.2018. Wir informieren Sie dazu auf dieser Seite und unter ewu-seminarverwaltung.com/updates/.

 
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